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Immer mehr Camper |
| Diskussionrunde in Heunhütte - Forst verteidigt sich |
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Gute Tradition ist die Diskussionsrunde in der Heunhütte im Staatsforst bei Wimmelbach. Hier treffen sich wie jedes Jahr Experten des Staatsforstes, des Jagdverbandes, vom Bund Naturschutz, vom Naturpark Fränkische Schweiz/Veldensteiner Forst, der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Jagdbehörde sowie Naturschutzwarte.
WIMMELBACH - Tenor der Diskussion in diesem Jahr war, wie weit Flora und Fauna noch belastbar sind. Der Vorsitzende der Kreisgruppe Forchheim im Landesjagdverband, Helmut Zenker, gab zu Beginn einen Rückblick auf die vor Tagen veranstaltete Projektwoche «Lernort Natur», in der rund 500 Kindern aus den Grundschulen des Landkreises (das waren 25 Prozent aller Schüler) Natur pur vermittelt wurde. Sensibilität im Umgang mit der Natur zu vermitteln, war neben dem Lerneffekt ein Ziel dieser Gemeinschaftsaktion von Jagdverband, Bund Naturschutz und Forst.
«Knisternde Stimmung»
Stephan Keilholz, Leiter des Forstbetriebs Forchheim der Bayerischen Staatsforsten, war es ein Bedürfnis, auf die «knisternde Stimmung» des Frühjahrs zwischen Teilen der Jägerschaft und dem Staatsforst wegen des Vegetationsgutachtens und den daraus resultierenden Rehwild-Abschussplan einzugehen. Der Forst müsse, so Keilholz, auf den Klimawandel reagieren. «Wir werden die Fichte auf längere Sicht verlieren, selbst die Kiefer ist gefährdet.»
Chancen habe nur das Laubholz wie Eiche, Buche, Ahorn, Esche. Der Aufwuchs müsse in Zukunft ohne Zaun hochkommen. Außerdem solle das Rehwild nicht durch großflächige Zäune ausgesperrt werden.
Zelten als Problem
Ein weiteres Thema der Runde war das Campieren in offener Landschaft. Eckard Selzer vom Amt für Landwirtschaft und Forsten Bamberg erklärte, dass innerhalb der Grenzen des Naturparks Fränkische Schweiz/Veldensteiner Forst Erlaubnispflicht für das Campen bestehe. Von vielen unbemerkt, sei mit der Novellierung des Bayerischen Waldgesetzes vor zwei Jahren der Anmeldeweg geändert worden. Das Landratsamt ist nicht mehr die Genehmigungbehörde. Angemeldet muss das Zelten vielmehr beim Amt für Landwirtschaft und Forsten werden. Dieses leitet Anträge an die Kommunen, die Naturschutzbehörde und den Jagdverband weiter.
Entscheidend sei das Einverständnis des Grundeigentümers. Liegt dieses nicht vor, wird keine Erlaubnis erteilt. Die Anzahl der Antragsteller nehme zu. In relativ kurzen Zeitfolgen werden für bestimmte Plätze Anträge für 30 bis 40 Personen mit bis zu 15 Zelten gestellt. «Vom Karnevalsverein bis zur kirchlichen Jugendgruppe» dränge alles in die Natur. Dabei seien nicht die angebotenen Plätze gesucht. Es solle möglichst ruhig und abseits sein. Laut Selzer liegen bis jetzt schon 19 Anträge für den Sommer vor.
Roland Schechtel von der Unteren Naturschutzbehörde sagte, dass auch außerhalb der Naturparkzone campen mit mehr als drei Zelten genehmigungspflichtig sei. Eine verlockende Bezahlung für die Platznutzung stehe oft gegen die Vernunft. Die unterschiedliche Genehmigungspraxis in den Landkreisen Bayreuth und Forchheim mache das leidige Thema nicht einfacher.
Naturparkgeschäftsführer Wolfgang Geißner meinte, dass ein breiteres Angebot an öffentlichen Plätzen den Druck vermindern könnte. Er verglich die Situation mit den Höhlen in der Fränkischen Schweiz. Es gebe kaum eine Höhle, vor der nicht Feuerstellen gefunden werden. Bestimmte Höhlen sollten frei gegeben werden, andere jedoch beschildert und überwacht werden, meinte Geißner.
Einen «Waldtag» angeregt
Friedrich Oehme von der Kreisgruppe Forchheim des Bund Naturschutz regte ein Projekt «Waldtag» an. Es könnte eine Bildungsveranstaltung für die ganze Familie rund um das Ökosystem Wald sein.
Der Jagdverband verwies auf einen Artikel der Tagespresse über Leinenzwang für Hunde (Stadt Ebermannstadt). Nicht nur die Jäger berichten seit langem über die Unart, Hunde unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen. Auch die Landwirte beklagten das Verkoten der Flächen ihrer Futterwiesen. Dies führe nachweislich zu Krankheiten beim Vieh.
Roland Schechtel informierte die Runde über die Existenz einer Mustersatzung zum Leinenzwang für Gemeinden. Hiernach müsse die Kommune den Wirkungsbereich genau eingrenzen und nicht einfach die Flurgrenzen heranziehen. |
| 3.7.2007 |
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NORDBAYERISCHE NACHRICHTEN, FORCHHEIM, EBERMANNSTADT |
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